Schulprogramm
Erarbeitet durch Schulleitung und Lehrerschaft aufgrund des Bildungsgesetzes und der Verordnungen zum Bildungsgesetz. Der zuständige Gemeinderat genehmigt jeweils das Schulprogramm.
Erarbeitet durch Schulleitung und Lehrerschaft aufgrund des Bildungsgesetzes und der Verordnungen zum Bildungsgesetz. Der zuständige Gemeinderat genehmigt jeweils das Schulprogramm.