A wie
Abmeldungen
Melden Sie Ihr Kind bei der Lehrperson ab, wenn es nicht in die Schule/den Kindergarten kommen kann. Abmeldungen nehmen die Lehrpersonen bis vor Unterrichtsbeginn per Klapp oder Telefon entgegen. So können wir sicherstellen, dass Klarheit über den Aufenthaltsort Ihres Kindes herrscht. Sollte Ihr Kind nicht in der Schule erscheinen, so nehmen wir mit Ihnen telefonisch Kontakt auf.
Absenzen melden Sie zwischen 7.30h und 7.50h in der Primarschule bzw. im Kindergarten.
Während den Unterrichtszeiten und zwischen 12.00 - 13.00h werden die Telefone nicht bedient. Falls notwendig, sprechen Sie bitte auf den Telefonbeantworter.
Bitte vergessen Sie nicht, Ihr Kind allenfalls auch beim Mittagstisch usw. abzumelden.
Absenz im Sportunterricht
Wenn Ihr Kind den Sportunterricht nicht besuchen kann, der Schulbesuch aber möglich ist, erwarten wir Ihr Kind in der Schule. Bei einer längeren Absenz (mehr als 1 Schulwoche) kann die Lehrperson ein Arztzeugnis einfordern.
Absenzenordnung
Absenzenordnung
B wie
Bibliothek
Im Primarschulhaus, Haus B, steht eine aktuelle, reichhaltige Schulbibliothek zur Verfügung. Die Klassen besuchen die Bibliothek regelmässig mit ihren Lehrpersonen. Zusätzlich ist die Bibliothek zur freien Ausleihe geöffnet.
Zu Beginn des Schuljahres erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Einführung oder eine Auffrischung zur Ausleihe und den Benutzungsregeln der Schulbibliothek.
Benutzungsregeln
- Die Bibliothek darf nur mit Finken betreten werden.
- In der Bibliothek wird weder gegessen noch getrunken.
- Abfälle gehören in den Abfalleimer.
- Beschädigte Bücher sollten nie selber geflickt, sondern bei der Rückgabe gemeldet werden. Verlorene und sehr beschädigte Bücher, die nicht geflickt werden können, müssen bezahlt werden.
- In die Bücher darf nicht geschrieben werden.
- Die Ausleihe am PC darf nur von einer Lehrperson, der Bibliothekarin oder dem Zivi durchgeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler haben keine Berechtigung, den Scanner zu bedienen.
Ausleihe
- Jedes Kind hat drei Medien zur Ausleihe zur Verfügung.
- Die Ausleihfrist beträgt einen Monat. Medien können früher zurückgegeben oder um einen Monat verlängert werden. Hörbücher werden nicht verlängert.
- Nach Ablauf der Ausleihfrist wird jede Woche eine Mahnung erfolgen. Die dritte Mahnung kostet 2 Franken.
C wie
Checks
Während der Primarschulzeit werden folgende Checks durchgeführt:
- Check P3 (Anfang 3. Primarklasse)
- Check P5 (Ende 5. Primarklasse)
D wie
Disziplinarordnung
Disziplinarordnung
E wie
Elternzusammenarbeit
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den Lehr-/Fachpersonen während der gesamten Schulzeit dient dem Wohl Ihres Kindes und einer ganzheitlichen gesunden Entwicklung. Der persönliche Kontakt zwischen Ihnen und der Schule ist uns sehr wichtig.
Standortgespräche, Telefongespräche, Elterngespräche, Schulbesuche…. gehören zur Zusammenarbeit.
Falls Sie oder Ihr Kind Meinungsverschiedenheiten mit Lehrpersonen haben, dann bitten wir Sie, den Kommunikationsweg einzuhalten. In einem solchen Fall ist es wichtig, das Gespräch mit der betreffenden Lehrperson zu suchen. Hilft das nicht, wäre die nächste Ansprechperson die betreffende Klassenlehrperson. Erst wenn dies nicht weiterhilft und keine Lösung zustande kommt, wird die Schulleitung angefragt. Frühzeitig mit den Beteiligten das Gespräch zu suchen, ist aus Erfahrung die beste Möglichkeit zur Lösungsfindung. So gehandelt, müssen selten höhere Instanzen bemüht werden.
Unser Kommunikationsweg:
Eltern > Zuständige Lehrperson/Klassenlehrperson > Schulleitung > Gemeinderat > Amt für Volksschule